Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Sanierungslöwen Tayfur
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen, die von Sanierungslöwen Tayfur im Bereich der Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sowie sämtlichen damit verbundenen Dienstleistungen, insbesondere Umbauten, Reparaturen, Modernisierungen und sonstigen Baumaßnahmen, erbracht werden. Sie gelten sowohl für private als auch gewerbliche Kunden und für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Unternehmen anerkannt wurden. Für den Fall, dass der Kunde eigene AGB zur Anwendung bringen möchte, sind diese nur dann bindend, wenn sie in schriftlicher Form und mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens in den Vertrag aufgenommen werden.
- Diese AGB sind auch dann gültig, wenn das Unternehmen nach Abschluss des Vertrages oder der Auftragsbestätigung Leistungen ausführt und der Kunde hierbei auf andere AGB Bezug nimmt.
2. Vertragsschluss
- Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung des Unternehmens oder durch die tatsächliche Ausführung der Arbeiten durch das Unternehmen zustande. Angebote des Unternehmens sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Der Kunde ist an sein Angebot für eine Frist von 7 Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung gebunden.
- Im Falle einer Ablehnung des Angebots oder einer Stornierung durch den Kunden nach Vertragsschluss, sind dem Unternehmen pauschale Stornierungsgebühren in Höhe von 15 % des Auftragswertes, mindestens jedoch CHF 200.-, zu zahlen. Diese Gebühren dienen dem Ausgleich des entgangenen Gewinns sowie der Deckung bereits entstandener Kosten durch die Vorbereitung und Planung der Arbeiten.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Ausführung des Auftrags relevanten Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
3. Leistungsumfang
- Der genaue Leistungsumfang der vereinbarten Arbeiten wird im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt. Sofern keine detaillierte Leistungsbeschreibung vereinbart wurde, erfolgt die Ausführung der Arbeiten nach den allgemeinen anerkannten technischen Standards und den gängigen branchenüblichen Normen.
- Alle Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglichen Leistungsumfangs bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Leistungen, die nicht in der ursprünglichen Angebots- oder Auftragsbeschreibung enthalten sind, wie z. B. unerwartete Sanierungsmaßnahmen, Änderungen von Materialien oder zusätzlichen Reparaturen.
- Das Unternehmen behält sich vor, bei unvorhergesehenen Umständen, wie etwa unvorhergesehenen Bauteilbeschädigungen, die während der Arbeiten entdeckt werden, eine Preisanpassung vorzunehmen. In solchen Fällen wird der Kunde umgehend über die notwendigen Änderungen und die daraus resultierenden Mehrkosten informiert. Die Zustimmung des Kunden wird eingeholt, bevor die Arbeiten fortgeführt werden.
- Für die Bereitstellung von Materialien und die Auswahl von Subunternehmern ist das Unternehmen zuständig, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Das Unternehmen gewährleistet jedoch, dass alle Materialien von hochwertiger Qualität sind und alle Subunternehmer entsprechend ihrer Fachkompetenz ausgewählt werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preisangaben des Unternehmens sind unverbindlich und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern keine ausdrückliche Vereinbarung über einen Festpreis oder eine pauschale Preisgestaltung getroffen wurde. Änderungen der Mehrwertsteuer oder sonstiger Steuern während der Auftragsausführung führen zu einer entsprechenden Anpassung des Preises.
- Der Kunde erhält nach Abschluss der Arbeiten eine detaillierte Rechnung, die sowohl die ausgeführten Leistungen als auch die verwendeten Materialien aufschlüsselt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten oder gemäß dem im Vertrag festgelegten Zahlungsplan.
- Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Sollte der Kunde innerhalb dieser Frist nicht zahlen, ist das Unternehmen berechtigt, ab dem 31. Tag Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu berechnen. Der Kunde verpflichtet sich, Verzugszinsen zu zahlen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
- Das Unternehmen behält sich vor, bei Zahlungsverzug des Kunden die Durchführung der Arbeiten auszusetzen, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Für den Fall der Aussetzung der Arbeiten aufgrund von Zahlungsverzug entstehen dem Kunden zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerung entstehen, z. B. Lagergebühren für Materialien oder verlängerte Arbeitszeiten.
- Der Kunde verpflichtet sich, bei Zahlungsverzug alle Kosten zu tragen, die dem Unternehmen durch die Beauftragung eines Inkassodienstleisters oder durch gerichtliche Mahnverfahren entstehen.
- Die Zahlungsfrist gilt auch dann, wenn der Kunde Beanstandungen oder Mängelrügen gegen die erbrachten Leistungen erhebt, es sei denn, diese wurden durch das Unternehmen bestätigt.
5. Auftragsänderungen und Zusatzleistungen
- Sollte der Kunde während der Ausführung der Arbeiten Änderungswünsche oder Zusatzleistungen wünschen, wird das Unternehmen diese prüfen und dem Kunden ein entsprechendes, detailliertes Angebot unterbreiten. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden nur dann umgesetzt, wenn sie im gegenseitigen Einvernehmen festgehalten werden.
- Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, werden auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Preise oder, falls keine solchen festgelegt wurden, auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Stundensatzes des Unternehmens sowie der Materialkosten in Rechnung gestellt.
- Bei unvorhergesehenen Zusatzleistungen, die aufgrund unvorhergesehener Umstände erforderlich sind (z. B. versteckte Mängel oder Schäden, die während der Arbeiten entdeckt werden), wird der Kunde umgehend informiert, und es wird ein Zusatzangebot erstellt. Diese Zusatzleistungen werden erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt.
- Änderungen am Vertrag oder den Leistungen, die durch den Kunden veranlasst werden, führen zu einer Verlängerung der Fertigstellungsfrist, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Änderungen steht.
6. Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen rechtzeitig über alle relevanten Informationen zu informieren, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich sind. Hierzu gehören unter anderem Informationen zu möglichen Einschränkungen auf der Baustelle, Sicherheitsvorkehrungen, bereits vorhandene Bauteile oder spezielle Wünsche des Kunden, die die Arbeiten betreffen.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu den Räumlichkeiten während der gesamten Dauer der Arbeiten gewährleistet ist und dass keine Hindernisse vorliegen, die die Ausführung der Arbeiten verzögern könnten. Sollte der Zugang durch Dritte, etwa durch andere Handwerker oder unvorhergesehene Bauverzögerungen, blockiert werden, trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten, die durch diese Verzögerung entstehen.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen für die Durchführung der Arbeiten zu besorgen, einschließlich etwaiger baurechtlicher Genehmigungen, wenn diese nicht ausdrücklich vom Unternehmen übernommen wurden. Sollte der Kunde diese nicht rechtzeitig einholen, hat er das Unternehmen unverzüglich zu informieren. In solchen Fällen hat der Kunde sämtliche daraus resultierenden Schäden oder Verzögerungen zu tragen.
- Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen oder durch unsachgemäße Handhabung von Materialien und Geräten entstehen, wenn diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Zugang zu Wasser und Strom zu geben.
7. Gewährleistung und Haftung
- Das Unternehmen gewährleistet, dass die Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und gemäß dem Vertrag ausgeführt werden. Für Materialfehler haftet das Unternehmen nur, wenn das Material durch das Unternehmen beschafft wurde.
- Die Gewährleistung für Mängel an den ausgeführten Arbeiten beträgt 1 Jahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Entdeckung, schriftlich anzeigen.
- Sollte das Unternehmen einen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern können, hat der Kunde das Recht, eine Minderung des Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Eine Haftung des Unternehmens für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unternehmens zurückzuführen.
- Der Kunde haftet für Schäden, die durch falsche oder unvollständige Informationen, die er dem Unternehmen zur Verfügung stellt, entstehen.
8. Haftungsbegrenzung
- Die Haftung des Unternehmens für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhergesehene Ereignisse oder von Dritten verursachte Störungen entstehen.
- Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen (z. B. Lieferverzögerungen, Wetterbedingungen), wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Datenschutz
- Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
- Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung und für Marketingzwecke des Unternehmens einverstanden.
- Der Kunde hat jederzeit das Recht, seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widerrufen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Unternehmens in Theaterstr. 7, 8400 Winterthur, Kanton Zürich, Schweiz. Das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden auch an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
12. Schlussbestimmungen
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung widerspricht.
- Alle Vereinbarungen, die über diese AGB hinausgehen, sind schriftlich niederzulegen.
Sanierungslöwen Tayfur
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